Ein bürgerschaftliches Beteiligungsprojekt des Vereins Aufbruch Stuttgart e. V.
Unser Selbstverständnis
Aufbruch Stuttgart hat sich vor mehr als 5 Jahren dazu entschlossen, bürgerschaftliches Mitwirken in den Bereichen Kunst, Kultur, Umwelt und Naturschutz aktiv mit zu gestalten. So war nur selbstverständlich, dass der Verein sich auch bei der Planung Umgestaltung des Stadtraumes B14 mit einbrachte.
Ausgangslage und Chronologie
Mit Datum vom 16.12.2022 wurde von der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) der Bebauungsplanentwurf Hauptstätter/Esslinger Strasse ausgelegt (Bild 1) und die Öffentlichkeit zur Stellungnahme bis 30.1.2023 gemäß §3 Baugesetzbuch aufgefordert Inhalt dieses Entwurfes ist der Abriss des heutigen Parkhauses Breuninger und stattdessen der Neubau eines sogernannten Mobility Hubs sowie des Hauses für Film und Medien (HFM) neben der Leonhardskiche an der B14.
Bild 1: Bebauungsplanentwurf HFM und Mobility Hub
Grundlage für den Bebauungsplanentwurf waren mehrere vorab durchgeführte Planungswettbewerbe:
Städtebauwettbewerb „Neuer Stadtraum B14“ im Jahr 2019; Gewinner asp Architekten Stuttgart mit Köber Landschaftsarchitektur. Wie im Bild 2 gezeigt, zeichnet sich diese Planung im Bereich des Leonhardsplatzes wie folgt aus:
• die B14 wird zukünftig ausschließlich oberirdisch geführt
• die Anzahl der Fahrspuren wird auf maximal 3 reduziert
• gegenüber der Leonhardskirche entsteht ein neues Kulturquartier ohne Mobility Hub
• die Baukante der Neubauten rückt bis zur geplanten Kante der Hauptstätter Straße vor
Bild 2: asp-Entwurf „Neuer Stadtraum B14“ im Bereich Leonhardsplatz
Bild 3: Wettbewerbsentwurf HFM und Mobility Hub, Ansicht Hauptstätter Straße
Die Firma Breuninger führte in Abstimmung mit der LHS im Jahre 2020 einen beschränkten Realisierungswettbewerb zum Breuninger Parkhaus – dem Mobility Hub – und dem Haus für Film und Medien durch. Als Gewinner wurden am 18.12.2020 die Architekten haascockzemmrich Stuttgart gekürt (Bild 3).
Der haascockzemmrich-Entwurf zeichnet sich wie folgt aus:
• Ein durchgehendes Sockelgeschoß entlang der bisherigen Baugrenze an der Hauptstätter Straße
• Die Höhe der drei Baukörper zusammen mit dem Sockelgeschoß schwankt zwischen ca. 18 m und 27 m
• Dieser Entwurf berücksichtigt die planerische Konzeption des asp-Entwurfes für den Neuen Stadtraum B14 nicht
Da die LHS zwischenzeitlich den asp-Entwurf als Zielplanung für die Neuordnung der neuen Quartierkante betrachtete, wurde eine Überarbeitung dieser Pläne und gleichzeitig ein Realisierungswettbewerb für das HFM durchgeführt. Als Randbedingungen wurden entsprechend Bild 4 festgelegt:
• Die Obergeschosse der Neubauten dürfen entlang der Hauptstätter Straße um 3 m auskragen, falls darunter eine lichte Höhe von 4,7 m freigehalten wird;
• Das durchgehende Sockelgeschoß entfällt, so dass das HFM als eigenständiger Baukörper ausgeführt und die Wagnerstraße bis zur Hauptstätter Straße geführt werden kann.
Bild 4: Randbedingungen für Mobility Hub und HFM-Realisierungswettbewerb
Am 2. Februar 2022 trat die Jury zum HFM-Realisierungswettbewerb zusammen und kürte Delugan Meissl Associated Architects Wien, mit Wenzel+Wenzel, Karlsruhe zum Sieger. Jurymitglied Hochbauamtsleiter Peter Holzer: „Der Bau des Hauses für Film und Medien bildet den Auftakt zum geplanten Rückbau der Stadtautobahn B14 und soll Anfang 2027 eröffnet werden.“
Bild 5: HFM-Entwurf Delugan und Meissl Wien
Aufbruch Stuttgart hatte bereits mit Schreiben vom 27.1.2022 und 16.2.2022 zum laufenden Verfahren Bebauungsplanentwurf Hauptstätter/Esslinger Straße Stellung bezogen und insbesondere folgende Bedenken und Vorschläge vorgetragen:
• Insgesamt zu großes Bauvolumen – Geschoßflächenzahl ca. 7 während im Baunutzungsverzeichnis dieser Wert auf 3 begrenzt ist)
• Eine städtebauliche Verbindung zwischen Leonhardsviertel und Innenstadt gelingt nicht, da die Körnung der bestehenden Bebauung nicht oder nur unzureichend aufgenommen wurde
• Trotz Überarbeitung gelingt eine Anpassung an die Zielplanung „Neuer Stadtraum B14“ nicht bzw. nur sehr unbefriedigend
Umgang der Verwaltung mit den Stellungnahmen wesentlicher Behörden sowie den Anregungen von Aufbruch Stuttgart
Die LHS legte den Bebauungsplanentwurf gemäß §4 des Baugesetzbuches (BauGB) allen Trägern öffentlicher Belange im Jahr 2022 zur Stellungnahme vor. Im Rahmen dieses Verfahrens konnte sich Aufbruch Stuttgart mit dem erwähnten Schreiben vom 27.1.2022 ebenfalls einbringen. Mit dem nun offiziell ausgelegten Bebauungsplanentwurf nach §3 BauGB veröffentlichte die LHS auch alle bisherigen Stellungnahmen und Anregungen von Behörden und Institutionen jeweils verbunden mit ergänzenden Entscheidungen der Verwaltung.
Diese sehr umfangreiche Dokumentation kann unter https://www.stuttgart.de/leben/stadtentwicklung/oeffentlichkeitsbeteiligung/planauslage/ (Stgt317) eingesehen und heruntergeladen werden.
Fazit und Ausblick zur bürgerschaftlichen Beteiligung durch Aufbruch Stuttgart
Es ergibt sich die grundsätzliche Frage: Ist ein Mobility Hub dieser Größenordnung sinnvollerweise in derart zentraler Lage in der Innenstadt anzusiedeln? Wäre es im Hinblick auf Nachhaltigkeit und die zukünftige Transformation der Mobilität nicht angebracht solche Bauwerke an der Peripherie, z. B. in den Industriegebieten von Stuttgart-Vaihingen oder Stuttgart-Feuerbach zu realisieren? Ein Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen Verkehr wird dadurch gefördert.
Solche Überlegungen wären bei entsprechendem Engagement und durch unsere bürgerschaftliche Beteiligung schon früher aufgetreten, zumal sie doch sehr berechtigt und vorausschauend sind. Bleibt zu hoffen, dass in Zukunft die Bürger möglichst in frühen Planungs- und Abstimmungsphasen eingebunden werden.
Für eine Stadt, von der wir träumen
Januar 2023