B14: Schreiben an den Oberbürgermeister unserer Landeshauptstadt, Herrn Dr. Frank Nopper und an seinen Beigeordneten für Städtebau, Wohnen und Umwelt, Herrn Peter Pätzold
Anrede, …
laut Öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Hauptstätter-/Esslinger Straße (Stgt 317)“ soll die Zielplanung „Neuer Stadtraum B14“, d. h. der Entwurf von asp Architekten, Stuttgart/Koeber Landschaftsarchitektur, Stuttgart, mittelfristig umgesetzt werden.
Damit ein gesetzter, mittelfristiger Termin auch eingehalten werden kann, müssen wesentliche Planungen und politische Entscheidungen naturgemäß kurzfristig vorab getroffen werden.
Aus Sicht von Aufbruch Stuttgart erscheint als wichtige Bedingung ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich, der die Umsetzung der asp/Koeber-Planung zur B14 verbindlich politisch festlegt. Entsprechen doch die Vorgaben für den Wettbewerb zur B14 – die Reduktion um 50% der bisherigen Verkehrsflächen für den motorisierten Individualverkehr – einem Paradigmenwechsel, der deutlich und proaktiv in die Stadtgesellschaft getragen werden sollte. Zu berücksichtigen sind auch angedachte Vorhaben im Bereich City-Ring nach Fertigstellung des neuen Bahnhofs, eine Verkehrsberuhigung in der Schillerstraße und in dem Bahnhofsbereich bei gleichzeitiger Ertüchtigung der Wolframstraße.
Es erscheint uns demnach sinnvoll, wie bereits bei anderer Gelegenheit angesprochen, durch ein Verkehrsgutachten zu untersuchen, welche verkehrliche Leistungsfähigkeit die Zielplanung und die Planungen im Umfeld des neuen Bahnhofs tatsächlich bringen wird. Nicht zielführend, um nicht zu sagen absurd, sind Verkehrsgutachten, die von der heutigen Verkehrsbelastung ausgehen, um damit Mängel der Zielplanung herauszuarbeiten.
Im Verkehrsentwicklungskonzept (VEK2030) aus dem Jahr 2014 hatte die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) eine Planung für die B14 als Boulevard vorgelegt. Dabei wurde gezeigt, dass bei Beibehalten der Funktionalität im betrachteten Planungsbereich von Marienplatz bis Neckartor Seitenräume von ca. 20 m bis 40 m für Stadtplanung gewonnen werden können. Zitat aus dem VEK2030: “Die Umsetzung dieses Konzeptes ist zwar im Grundsatz bereits beschlossen, eine Finanzierung steht jedoch noch aus.“ **Das **Fortschreiben des VEK2030 ist dringend erforderlich, um verkehrspolitische Ziele klar zu definieren und zu kommunizieren – auch im Hinblick auf die beschlossene Klimaneutralität bis 2035.
Im Schreiben des Beigeordneten für Städtebau, Wohnen und Umwelt Peter Pätzold vom 21.12.2021 an Aufbruch Stuttgart wurde das Fortschreiben des VEK2030 ab 2024/2025 avisiert. Dieser Zeitpunkt erscheint uns als zu spät.
In dieser Studie dürfen nicht nur Verkehrsprobleme behandelt, sondern müssen detaillierte Vorschläge zu einer schrittweisen Realisierung des asp-Entwurfes, sowie deren städtebaulichen Auswirkungen auf die angrenzenden Quartiere vorgelegt werden.
Nach Aussage der LHS werden in alle laufenden bzw. geplanten städtebaulichen Maßnahmen im Bereich des Stadtraumes B14 die asp/Koeber Landschaftsarchitektur-Planung mit einbezogen. Nur erscheinen dann planerischen Entscheidungen wie beim Haus für Film und Medien bzw. beim Mobility-Hub von E. Breuninger GmbH & Co als sehr fragwürdig. Die Kante der erwähnten Baukörper soll im EG-Bereich nicht auf die zukünftige Reduktion der Fahrstreifen reagieren, während die oberen Geschosse um ca. 3 m auskragen dürfen – ein städtebaulich sehr unbefriedigender Kompromiss.
Wir gehen davon aus, dass bei der avisierten Auslobung der Sanierung der Württembergischen Staatstheater (WST) zusammen mit der Erweiterung des Königin-Katharina-Stifts (KKS) nicht ähnlich schlechte Ergebnisse erreicht werden dürfen. Dazu müssen die Rahmenbedingungen entsprechend der Meldung der LHS vom 12.7.2022 eindeutiger definiert sein, wie z. B.
• für die überbaubare Fläche ausschließlich die Variante „2“ bzw. die Variante „Planung asp“, (siehe LHS, Amt für Stadtplanung und Wohnen, „Hauptstandort Württembergische“ Staatstheater, mündlicher Bericht, 12.7.2022, Seite 7
• detaillierte Angaben zum Flächenbedarf des vorgesehenen Kulissengebäudes
• sowie präzise Angaben zum Standort der KKS-Multifunktionshalle und gegebenenfalls weiterer gewünschter Klassenräume
Neben den laufenden Bauprojekten sollten aber auch früher vom Gemeinderat entschiedenen Maßnahmen nochmals im Zusammenhang mit der Zielplanung B14 einer Prüfung unterzogen werden. Hier sei stellvertretend die Verlängerung des Tunnels am Gebhard-Müller-Platz in Richtung Neckartor um ca. 200 m erwähnt, der nach Inbetriebnahme des neuen Bahnhofs in Angriff genommen werden soll – eine der Zielplanung völlig entgegengesetzte Maßnahme.
Aufbruch Stuttgart meint, dass die Stadtgesellschaft ernsthaft, nachvollziehbar, verlässlich und vor allem wesentlich enger in den Prozess „Neuer Stadtraum B14“ eingebunden werden muss, damit dieses Vorhaben erfolgreich umgesetzt werden kann.
Dazu ist die von uns im Bürgerhaushalt 2023 vorgeschlagene Infobox plus eventuelle, damit verbundene Maßnahmen gedacht. Vielleicht aber übernimmt ja die Landeshauptstadt Stuttgart diesen Vorschlag auch dann, falls er in der Abstimmung nicht die gewünschte Mehrheit erhalten hat.
Ich freue mich, von Ihnen dazu wieder zu hören.
Diese ePost ist zeitgleich an asp Architekten & Koeber Landschaftsarchitektur verschickt worden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Rossmann
Vorsitzender Aufbruch Stuttgart e. V.
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