Begrüßung Veranstaltung zur Opernsanierung am 24. November 2022

von Ministerpräsident Erwin Teufel stammt das Zitat: Demokratie heißt, sich in seine eigenen Angelegenheiten einmischen. In diesem Sinne hat sich der Schwäbische Heimatbund als Mitveranstalter in den heutigen Abend eingebracht, da der Denkmalschutz zu den satzungsmäßigen Aufgaben des Vereins gehört. Ich darf Sie also im Namen des Schwäbischen Heimatbundes als Anwalt gefährdeter Denkmale herzlich begrüßen.

Es geht heute Abend für den Schwäbischen Heimatbund um die Frage, ob beim Stuttgarter Operngebäude als herausragendes Baudenkmal durch den Einbau einer Kreuzbühne, die einen schwerwiegenden baulichen Eingriff in die historische Substanz durch einen Fassadenaufbruch und eine bauliche Erweiterung zur Folge hat, der Denkmalschutz zurückzustehen hat gegenüber einer vom Staatstheater vorgetragenen betrieblichen Verbesserung. Die zusätzlichen immensen und – da noch kein Bauentwurf vorliegt – derzeit noch gar nicht seriös kalkulierbaren Kosten für diese zusätzliche bauliche Maßnahme lasse ich an dieser Stelle einmal beseite, da es eine andere Frage ist, wieviel Kultur kosten darf. Das ist nicht Thema des Schwäbischen Heimatbundes, sondern der Steuerzahler, die ja auch heute aus gutem Grund vertreten sind. Aber klar muss für alle sein, die ständig von Bürgerwillen reden, dass 77 Prozent der Bevölkerung diese Kosten laut einer Umfrage nicht tragen wollen.

Wir stehen leider wieder einmal vor der Situation, dass sich die politischen Entscheidungsträger, so wie es aussieht, sich auf eine einmal getroffene Entscheidung versteifen, statt offen neue Erkenntnisse in die Planung mit einzubeziehen. Die Berufung auf das Ergebnis eines sog. Bürgerforums sehe ich sehr kritisch. Die Frage der Umgestaltung des denkmalgeschützten Littmann-Baus ist aus gutem Grund einer Bürgerkonsultation nicht zugänglich. Das denkmalgeschützte Operngebäude kann nämlich nach dem Landesdenkmalschutzgesetz nur dann in seinem Bestand beeinträchtigt werden, wenn zwingende betriebliche oder künstlerische Gründe vorliegen. Ist dies nicht der Fall, dann verwehrt das Gesetz einen erheblichen baulichen Eingriff.  

Das Große Haus der württembergischen Staatstheater ist das einzige größere öffentliche Gebäude in Stuttgart, das im 2.Weltkrieg unzerstört blieb. Zu den Wettbewerbsentwürfen des Hoftheaterbaus mit kleinem und großem Haus stand am 27. Oktober 1908 in der Württemberger Zeitung, der Vorgängerin der Stuttgarter Nachrichten:

„Entsprechend der Bedeutung einer solchen Theateranlage, die nicht nur der Kunst dienen soll, sondern sich auch selbst in architektonischer Hinsicht als ein Werk edelster Kunstschöpfung zu repräsentieren hat …“ oder an anderer Stelle: Wir wollen in den Theaterbauten ein Werk entstehen lassen, das an Schönheit hinsichtlich Lage und Aufbau unübertroffen dasteht. Diesem Anspruch genügte der erste Preisträger und Erbauer, der bekannte Münchner Architekt Prof. Max Littmann, im Jahre 1908 in hohem Maße durch die vorzügliche Teilung der Massen, wie das Preisgericht schrieb. In der Tat weist die gefährdete Südseite des großen Hauses eine ästhetisch in sich stimmige Taktung und Verteilung der Massen auf, die durch eine Erweiterung des Mittelrisalits zerstört würde

Ich habe schon vor Jahren dem Intendanten Herrn Hendriks gesagt, er solle seinen Wunsch nach einer Kreuzbühne begraben, denn dann bekomme er viel schneller eine generalsanierte Oper einschließlich eines neuen Kulissenanbaus, denn diese Maßnahmen sind abgesehen von den Kosten unstrittig. Wer unbedingt eine Kreuzbühne haben will, soll für ein neues Operngebäude plädieren. Auch ein weiteres ist unstrittig: Der Einbau einer Kreuzbühne ist völlig irrelevant für die Qualität einer Opern- oder Ballettaufführung. Sie dient einzig und allein dazu, dass durch schnellen Kulissenumbau sowohl nachmittags als auch Abends Vorstellungen stattfinden können, somit nach Angaben der Intendanz eine größere Wirtschaftlichkeit erreicht wird. Ob die immensen Kosten durch den Einbau einer Kreuzbühne dadurch in vielen, vielen Jahren wieder amortisiert werden, lasse ich einmal dahingestellt. Ich wage es zu bezweifeln. Warum verlangte denn bei der Generalsanierung des Opernbaus 1983/84 die damalige Generalintendanz nicht den Einbau einer Kreuzbühne? Weil die damalig Verantwortlichen eine solche nicht für notwendig befunden haben.

Beim Schwäbischen Heimatbund hat uns die Frage interessiert, kann der gleiche Effekt einer Kreuzbühne durch eine andere Lösung, die nicht eine Erweiterung des Littmann-Baus zur Folge hat, erreicht werden.

In Herrn Ludwig Coulin haben wir ein Mitglied gefunden, der durch seine frühere berufliche Verantwortung für das Gebäude der Dresdner Oper vertiefte Kenntnis auch für die Bühnentechnik hat. Er wird uns heute Abend seine Sicht der Dinge darstellen. Mich hat sie überzeugt. Wir hatten darüber hinaus auch noch Kontakt mit einem Bühnenbildner, der ausführte, auch im Opern- und Ballettbetrieb werden neue Bühnentechniken, wie beispielsweise die Virtual Reality-Technik einziehen, die zwar nicht ganz die Hardware Kulisse überflüssig machen, aber zukünftig diese zum Teil ersetzen. Die Augsburg Oper arbeitet beispielsweise bereits künstlerisch mit großem Erfolg mit alternativer Bühnentechnik.  Das ist aber nur ein zusätzlicher, kein wesentlicher Aspekt. Die wesentliche Frage, über die wir uns heute unterhalten, ist, ob durch klugen inneren Bühnenausbau ohne Eingriff in die äußere Bausubstanz ein schnellerer Kulissenwechsel als bislang möglich ist.

Ich wünsche Ihnen dazu einen informativen Abend.